Das Gesundheitsministerium veröffentlichte jüngst einen neuen Einnahmenrekord der gesetzlichen Krankenkassen: Mehr als 3,8 Milliarden Euro mussten Kassenpatienten in Form von Zuzahlungen an die  Kassen zahlen. Das sind 6% mehr als im Vorjahr.

Das betrifft  die Zuzahlungen von  5- 10 Euro pro ärztlicher Verordnung.  Am höchsten fallen diese bei Heilmittel aus, also bei den klassischen Apothekenprodukten. Hier muss der Kassenpatient so lange zuzahlen bis er das Kostenlimit von 2 Prozent des Bruttojahreseinkommens erreicht hat. Ab da übernimmt dann die Kasse sämtliche Kosten, vorausgesetzt der Kassenpatient hat alle Apothekenquittungen aufgehoben, um dies zu beweisen. Auch während des Krankenhausaufenthaltes werden täglich 10 Euro fällig. Der Grund für die Zunahme der Zuzahlungen ist die gestiegene Anzahl  von Kassenpatienten. Im vergangenen Jahr gab es mehr als Hunderttausend neue Festeinstellungen und somit auch neue Kassenmitglieder. (Quelle: FAZ, 6.Mai 2016)

Zusätzlich entwickelt sich ein anderer Markt prächtig: Die IGEL Leistungen.

Die Abkürzung IGEL bedeutet  Individuelle Gesundheitsleistungen. Damit sind alle Leistungen gemeint, die die gesetzliche Krankenkasse verweigert und vom Kassenpatient selber gezahlt werden müssen, wenn er diese in Anspruch nehmen will. Z.B. die Vorsorgeuntersuchungen bei Glaukomen, professionelle Zahnreinigung, Hautscreening als Vorsorgeuntersuchung von Hautkrebs (manche Kassen zahlen ab 35. Lebensjahr) oder Ultraschall-Aufnahmen als Krebsvorsorgeuntersuchung beim Gynäkologen, um nur einige zu nennen. Mittlerweile gibt es einen Katalog von mehr als 300 IGEL Leistungen die vom Patienten selber zu zahlen sind. Und hier muss der Kassenpatient weitaus tiefer in die Tasche greifen. Zwischen 30 und 100 Euro bewegen sich die Kosten bei den hier benannten Leistungen. Weitere Beispiele für IGEL Leistungen: www.igel-leistungen.de.

Wer auf IGEL Leistungen setzt, kann durch den Tarifvergleich mit einer privaten Krankenkasse abmessen, welche der beiden sich hier finanziell mehr lohnt. Denn  IGEL Leistungen und Zuzahlungen gibt es in dieser Form in der privaten Krankenkasse nicht.